Förderrichtlinien

Die Sinan-Akdeniz-Stiftung unterstützt Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte der Unternehmen der Dorfner Gruppe, deren Angehörige sowie Dritte natürliche Personen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind.
 
A. Fördervorrausetzungen
I. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung fördert hilfsbedürftige Personen, die Ihren Wohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte in Deutschland, Österreich oder Tschechien haben.

II. Förderempfänger müssen natürliche Personen sein, die ohne eigenes Verschulden in eine Notlage (hilflose Lage) geraten sind und anderweitig keine Unterstützung erfahren.

III. Förderungen von Institutionen oder die Schaffung von Einrichtungen sind nicht Zweck der Stiftung.

IV. Die Förderungen unterliegen dem Gebot zeitnaher Mittelverwendung und sind anlassbezogen.

 
B. Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen
I. Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich und in deutscher Sprache mit den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei der Sinan-Akdeniz-Stiftung, (Ossecker Str. 172, 95030 Hof), c/o Dorfner GmbH & Co. KG, Willstätterstr. 71, 90449 Nürnberg eingereicht werden. Anträge per Telefon sind in dringenden Fällen möglich.

II. Das Antragsschreiben soll kurz und knapp Ihr Anliegen beschreiben und – soweit möglich – 2 Seiten nicht überschreiten. Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen: Angaben zum Antragsteller; Beschreibung der Notsituation und Maßnahmen, die bisher unternommen wurden; Ablehnungsschreiben von Banken, Krankenkassen, Behörden etc.; Höhe der benötigten Förderung/Geldsumme; ferner sind Angaben zu den eigenen Mitteln/Vermögen zu tätigen.
III. Bei Anträgen per Telefon sind die einzureichenden Unterlagen nachzureichen.

IV. Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf das Notwendige zu begrenzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt nicht mit Menge der eingereichten Unterlagen.

V. Die Stiftung behält sich vor den Antragsteller/die Antragstellerin zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. VI. Wenn dem Förderantrag zugestimmt wird, wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen, anderenfalls ergeht eine schriftliche Ablehnung. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
 
C. Vergabegrundsätze
I. Förderungen sind zweckgebunden und sind unverzüglich für diesen Zweck zu verwenden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die ihm zugewandten Mittel ausschließlich für den im Antrag beschrieben Zweck zu verwenden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags ergeben, sind der Sinan-Akdeniz-Stiftung unverzüglich anzuzeigen und mit ihr abzustimmen. Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere Zwecke ist untersagt. Der Förderempfänger sichert zu, sich an die Verwendungsauflage zu halten und der Sinan-Akdeniz-Stiftung gegenüber die entsprechenden Nachweise bzw. Bestätigungen zur Verfügung zu stellen. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. eine Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen. Fördermittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend an die Sinan-Akdeniz-Stiftung zurückzuerstatten. Sollte der Förderempfänger gegen die Verwendungsauflage verstoßen, ist die Sinan-Akdeniz-Stiftung ebenfalls berechtigt, die Förderung nach eigenem Ermessen zurückzuverlangen und der Förderempfänger ist verpflichtet, die zurückgeforderten Mittel sofort zurückzuerstatten.

II. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung behält sich vor, im Rahmen der Fördervereinbarung Bewilligungen zurückzunehmen.

III. Förderempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher und medizinischer Anordnungen etc. verantwortlich. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung ist für eventuelle Schäden nicht verantwortlich und vom Förderempfänger schadlos zu halten.

IV. Ergeben sich nach einem geförderten Vorhaben Erträge, insbesondere Kostenerstattungen oder ähnliches, ist dies der Sinan-Akdeniz-Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eines angemessenen Teils davon verlangen.
 
 
D. Negativliste
Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung oder Spende zu ersparen, wird gebeten, von Anträgen für eine Förderung oder von Spenden abzusehen, wenn die Voraussetzungen dieser Richtlinie nicht eingehalten werden. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung behält sich vor, andernfalls ggf. aus Kapazitätsgründen von einer Beantwortung abzusehen.

I. Eine Antragstellung in folgenden Fällen ist zwecklos, wenn
• die Person(en) nicht unverschuldet in Not geraten ist (sind)
• es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person oder eine Personen(handels)gesellschaft handelt
• der Zweck auf eine institutionelle Förderung oder die Schaffung einer Einrichtung (z.B. eines Kindergartens) oder
• der Antrag auf die Gewährung eines Darlehens, Kredits oder die Stellung einer Bürgschaft gerichtet ist.

II. Die Sinan-Akdeniz-Stiftung behält sich das jederzeitige Recht vor, Spenden abzulehnen bzw. nicht entgegenzunehmen. Eine Ablehnung oder Nichtentgegennahme kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Spende im Widerspruch zur Satzung oder dem Stiftungszweck steht oder die Sinan-Akdeniz-Stiftung ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung/Nichtentgegennahme der Spende hat. Ein berechtigtes Interesse der Sinan-Akdeniz-Stiftung zur Ablehnung/Nichtentgegennahme besteht insbesondere bei Spenden von Parteien, Gewerkschaften oder Mitbewerber der Dorfner Gruppe.
In jedem Fall ist eine beabsichtige öffentliche Bekanntgabe einer Spende rechtzeitig und vorab mit der Geschäftsstelle der Sinan-Akdeniz-Stiftung abzustimmen.

Schnell & unkomplizierte Hilfe für Sie

Als Stiftung liegt uns die konkrete und praktische Hilfe für unverschuldet in Not geratene Menschen am Herzen. Der Aufbau und die Struktur der Sinan-Akdeniz-Stiftung, unsere Herangehensweise und vor allem unsere Motivation ermöglichen es uns, schnell, unkompliziert und unbürokratisch zu handeln.

 
Hier finden Sie den Förderantrag zum Download:

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